Verfügungen für den eigenen Nachlass

Erbschaft

Rechtlich ist die Erbfolge im Bürgerlichen Gesetzbuch eindeutig geregelt. Zunächst haben die „Erben erster Ordnung“ neben dem Ehepartner Anspruch auf den Nachlass eines Verstorbenen. Hierzu zählen die eigenen Kinder und Kindeskinder. Im Anschluss daran sind weitere Angehörige erbberechtigt, dazu gehören u. a. Eltern, Geschwister, Nichten und Neffen.
Möchte der Erblasser sein Vermögen nach seinen Wünschen später verteilen, ist ein Testament oder ein Erbvertrag erforderlich. Das Testament muss per Hand geschrieben und mit vollem Namenszug sowie mit Datum und Ort versehen werden.

 

 

Digitaler Nachlass

Bitte sprechen Sie uns an, wenn Sie Hilfe bei der Verwaltung der Online-Aktivitäten des Verstorbenen benötigen. Wir vermitteln Ihnen professionelle Dienstleister, die dafür sorgen, dass für Sie keine weiteren Belastungen entstehen. 

Wir bitten um Beachtung: Diese Erklärung ist keine Rechtsberatung. Bei allen juristischen Fragen raten wir Ihnen, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, die wir Ihnen auf Wunsch gerne vermitteln. Vollständige Rechtssicherheit erhalten Sie auch beim handschriftlichen Testament nur durch eine anschließende anwaltliche Beratung oder notarielle Beurkundung.